Waffensachkunde nach § 7 WaffG.
In regelmäßigen Zeitabständen wird die Waffensachkunde nach § 7 WaffGes. in unserer Ausbildungsstätte durchgeführt. Die Sachkunde ist verbandübergreifend und deutschlandweit gültig.
Im Anschluss der Waffensachkunde wird immer eine Aufsichtsunterweisung durchgeführt, welche für das alleinige schießen auf dem Schießstand nötig ist.
Die Waffensachkunde findet immer an drei Tagen statt (Freitag bis Sonntag). Am ersten Tag (Freitag 16.00 Uhr- 20.00 Uhr) findet ausschließlich die praktische Prüfung und an den beiden anderen Tagen (Samstag/Sonntag 9.00 Uhr- ca. 18.00 Uhr) der theoretische Teil mit Prüfung statt. Im Anschluß wird die Aufsichtsunterweisung durchgeführt.
Voraussetzung sind eine gültige Mitgliedschaft in einem Schützenverein (o.ä.), sowie das Mindestalter von 18 Jahren, aufgrund der Praxis. An beiden Tagen gibt es Frühstück, Mittagessen und alkoholfreie Getränke inklusive.
Mitzubringen sind Personalausweis (Reisepass), Gehörschutz, Mitgliedsausweis, Schutzbrille und Schießbuch.
Anmeldeschluss ist 10 Tage vor Lehrgangsbeginn. Anmeldung per Email oder Fax möglich. Bitte das Anmeldeformular benutzen.
Lehrgangsgebühr: 220,00 €
Lehrgangsort: Schützenverein Ruhlsdorf von 1887 e.V., Schützenhaus Klosterfelder Straße 3, 16348 Marienwerder (Ortsteil Ruhlsdorf)
Aufsichtsunterweisung
Lehrgangsgebühr: 70,00 €
Lehrgangsort: Schützenverein Ruhlsdorf von 1887 e.V., Schützenhaus Klosterfelder Straße 3, 16348 Marienwerder (Ortsteil Ruhlsdorf)
Anmeldung per Email oder Fax möglich. Bitte das Anmeldeformular benutzen.